Geschäftsgeheimnisse schützen – Erste Hilfe zur neuen gesetzlichen Regelung

18.06.2019

Für viele Unternehmen ist ihr Know-how der Kern ihres Geschäftes. Doch gerade kleine Unternehmen und Start-Ups, die besonders häufig wissenschafts- und innovationsbasiert sind, vernachlässigen die dringend nötigen Maßnahmen zum Geheimnisschutz. Dies kann schwerwiegende Folgen haben. Am 26. April trat das neue Geschäftsgeheimnisschutzgesetz in Deutschland in Kraft, das nun einen zivilrechtlichen Schutz der Geschäftsgeheimnisse sicherstellt, den Unternehmen jedoch auch neue Pflichten auferlegt. Die Broschüre „Erste Hilfe zum Geschäftsgeheimnisschutzgesetz (GeschGehG)“ stellt die rechtlichen Grundlagen des neuen Gesetzes auch für juristische Laien verständlich dar und zeigt, welche Maßnahmen zu ergreifen sind.

München, 18. Juni 2019 – Es sind erschreckende Zahlen: 1/3 der deutschen Unternehmen war bereits Opfer von Spionage und Informationsabfluss. Wobei 1/4 gar nicht weiß, dass es bereits ausspioniert wurde. Neben Wettbewerbern und organisierter Kriminalität gibt es weitere Gefahrenquellen für den Verlust von Know-how. Denn leider können auch Kunden, Kooperationspartner und sogar eigene Mitarbeiter für den Verlust von Wissen und Geschäftsgeheimnissen verantwortlich sein, insbesondere, wenn diese nicht richtig auf den Geheimnisschutz vorbereitet werden.

Bisher kamen vor allem den vertraglich geregelten Geheimhaltungspflichten aus Arbeits- und Lizenzverträgen eine große Bedeutung zu, da Geschäftsgeheimnisse zivilrechtlich nur unzureichend geschützt waren. Das Geschäftsgeheimnisschutzgesetz ist eine Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/943 und soll für einen europaweit einheitlichen Mindestschutz für Geschäftsgeheimnisse sorgen.

Es stellt eine Erweiterung und Klarstellung des Geheimnisschutzes dar, doch das Gesetz knüpft diesen Schutz an das Vorhandensein von „angemessenen Schutzmaßnahmen“. Um gegebenenfalls sein Recht geltend machen zu können, muss ein Unternehmen nach dem GeschGehG ein an die jeweiligen Anforderungen angepasstes Schutzkonzept vorweisen. Die „Erste Hilfe“-Broschüre präsentiert einen Vorschlag für die Erarbeitung eines solchen Konzepts.

Die Broschüre klärt zudem grundlegende Fragen, etwa was ein Geschäftsgeheimnis ist, wie Know-how im Unternehmen geschützt werden kann, welche Besonderheiten sich nun im Arbeitsrecht ergeben und wie Ansprüche aus dem GeschGehG vorprozessual oder gerichtlich durchgesetzt werden können.

Mit Hilfe einer Vielzahl an Mustern und Checklisten unterstützt sie zudem bei der Klärung, welche Inhalte in eine Vertraulichkeitsvereinbarung (Non Disclosure Agreements) gehören und welche Klauseln in einen Arbeitsvertrag aufgenommen werden sollten. So wird Unternehmern, Start-up-Gründern aber auch Rechts- und Syndikus Anwälten die praktische Umsetzung des Geschäftsgeheimnisschutzgesetzes erleichtert.

Erste Hilfe zum Geschäftsgeheimnisschutzgesetz (GeschGehG)
Dr. Michael Rath / Paul Schreiner / Sebastian Laoutoumai, LL.M.
Verlag C.H.BECK, 2019, 48 Seiten, geheftet
€ 5,90, ISBN 978-3-406-73556-1

Zum Abdruck frei. Belegexemplare erwünscht.
Für Verlosungsaktionen stellen wir Exemplare der Broschüre zur Verfügung.

Pressekontakt

Kathrin Moosmang

Tel:+49 89 381 89 666

Kathrin.Moosmang@beck.de

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