Verlag C.H.BECK und der Deutsche Erbbaurechtsverband bringen Erbbaurechtszeitschrift auf den Markt

15.01.2020

München - 15. Januar 2020 - Der Verlag C.H.BECK und der Deutsche Erbbaurechtsverband geben ab Februar 2020 die erste deutsche Fachzeitschrift für Erbbaurecht, kurz: ErbbauZ, heraus. Sie wird zweimonatlich über aktuelle Urteile berichten sowie Autorenbeiträge und Meldungen zum Thema veröffentlichen.

„Seit mehr als 100 Jahren gibt es das Erbbaurecht in Deutschland. Aktuell setzen viele Städte und Gemeinden es wieder verstärkt ein, weil es Bodenspekulationen verhindert und einen dauerhaften Einfluss auf die Nutzung städtischer Grundstücke sichern kann. Gleichzeitig erwarten wir bis 2030 eine Welle auslaufender Erbbaurechte“, erklärt Dr. Matthias Nagel. Er ist Geschäftsführer des Deutschen Erbbaurechtsverbands sowie einer der Herausgeber der ErbbauZ. „Insofern wird es in den nächsten Jahren eine Vielzahl von Fällen und rechtlichen Fragen zum Thema geben. Diese wollen wir in der ErbbauZ aufgreifen.“

„Die ErbbauZ bietet vertiefte rechtliche Informationen sowie ein Forum für die fachliche Auseinandersetzung und erleichtert die Orientierung auf diesem und den verbundenen Rechtsgebieten: Schuld- und Sachenrecht, Grundbuch-, Vollstreckungs-, Insolvenz- und Baurecht sowie Bilanz- und Steuerrecht. Zudem werden sozialpolitische und betriebswirtschaftliche Themen in den Blick genommen“, verspricht Dr. Frank Lang vom Verlag C.H.BECK.

 Die Zeitschrift wendet sich an Erbbaurechtsgeber wie Kirchen, Stiftungen und Kommunen sowie Notare, Rechtsanwälte und Fachleute aus Wirtschaft und Wissenschaft. Zu den Herausgebern gehören neben Dr. Matthias Nagel, Dr. Christina Stresemann, Professor Dr. Martin Häublein sowie Dr. Jörn Heinemann. Dr. Christina Stresemann ist Vorsitzende Richterin des Senats am Bundesgerichtshof, der für Rechtsstreitigkeiten im Erbbaurecht zuständig ist. Professor Dr. Martin Häublein ist Professor an der Universität Innsbruck und schafft die Verbindung zu den WEG-Themen rund um das Wohnungserbbaurecht. Dr. Jörn Heinemann ist Notar und kommentiert das Erbbaurechtsgesetz im Münchener Kommentar. „Mit diesem Herausgeberteam können wir dem Erbbaurecht in all seinen Facetten gerecht werden“, ist sich Frank Lang sicher.

Kostenloses Probe-Abo

Die ErbbauZ ist im Abonnement über den Verlag C.H.BECK zu beziehen und kostet inklusive Online-Nutzung 199,- Euro pro Jahr. Aktuell bietet der Verlag ein kostenloses Probe-Abo für zwei Ausgaben an: www.beck-shop.de/30227409

 

 Über den Deutschen Erbbaurechtsverband:

Der Deutsche Erbbaurechtsverband e. V. wurde 2013 gegründet. Er ist ein Zusammenschluss aus namhaften Erbbaurechtsausgebern, die bundesweit einen erheblichen Anteil der im Erbbaurecht ausgegebenen Flächen repräsentieren, sowie Dienstleistern der Branche. Der Deutsche Erbbaurechtsverband vertritt die Interessen der Erbbaurechtsgeber in Deutschland gegenüber Öffentlichkeit, Medien, Politik und Verwaltung und versteht sich als universeller Ansprechpartner zum Thema Erbbaurecht. Er ist unabhängig, parteipolitisch neutral und nicht auf einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb ausgerichtet. Der Präsident des Verbandes ist Hans-Christian Biallas. Geschäftsführer ist Dr. Matthias Nagel. www.erbbaurechtsverband.de

Über den Verlag C.H.BECK:

Der Verlag C.H.BECK ist der führende juristische Fachverlag in Deutschland. Mit rund 9.000 lieferbaren Werken, 80 Fachzeitschriften und einer jährlichen Produktion von bis zu 1.500 Neuerscheinungen und aktualisierten Neuauflagen zählt C.H.BECK zugleich zu den großen Buch- und Zeitschriftenverlagen hierzulande. C.H.BECK pflegt alle denkbaren Publikationsformen, darunter die umfangreiche juristische Datenbank beck-online. Unter dem Dach der BeckAkademie veranstaltet C.H.BECK jährlich mehrere hundert Fortbildungen in den Bereichen Recht und Steuern. Mit beck-stellenmarkt.de unterhält der Verlag Deutschlands große Jobbörse für Juristen und Kanzleiberufe. Der beck-shop.de zählt zu den führenden Online-Buchhandlungen, spezialisiert auf Fachinformationen aus den Bereichen Recht – Steuern – Wirtschaft.

Erbbaurechtskongress 2020:

Am 02. und 03. März.2020 findet in Mannheim zum siebten Mal der Erbbaurechtskongress des Deutschen Erbbaurechtsverbandes statt. Das Programm befasst sich schwerpunktmäßig mit Fragen des bezahlbaren Wohnens auf Erbbaurechtsgrundstücken. Anmeldung und weitere Informationen: www.erbbaurechtsverband.de.

 

 Zum Abdruck frei. Belegexemplar erwünscht.

 

Pressekontakt

Mathias Bruchmann

Tel:+49 89 381 89 266

Mathias.Bruchmann@beck.de

Leitung Presse und Lizenzen

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