Arbeitslust statt Steuerfrust – Mit legalen Tricks klar im Vorteil

05.06.2012

München, 05. Juni 2012 – Kaum ein Thema unseres Lebens ist so präsent und einflussreich und gleichzeitig so unbeständig wie das Geld. Dabei hat sich trotz aller Wechsellebigkeit eines nicht verändert: Der Frust, der aufkommt, wenn es ums Steuerzahlen geht. Schon im Mittelalter als „erlaubter Fall von Raub“ verrufen, führt die Brutto-Netto-Rechnung auch den modernen Menschen in Verzweiflung. Dabei ist ein Restlohn von 50-70% kein Muss! Es gilt: Wer mehr weiß, ist klar im Vorteil und zahlt weniger Abgaben – auf legale Art und Weise.

„Die vielen komplizierten Steuersparmodelle und Steuerspartipps taugen für den ‚normalen’ Steuerpflichtigen in der Regel nichts“, konstatiert Michael Suckow und ergänzt: „Der Steuer-Dschungel wird trotz politischer Vereinfachungs-Versprechen einfach immer undurchdringlicher. Was bleibt, ist der leidtragende Arbeitnehmer, der die hohen Steuern und Sozialabgaben zahlt und vom eigenen Bruttoeinkommen nicht viel zurückbehält.“ Suckow ist als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer auf professioneller Ebene mit dem Thema vertraut. Er weiß, dass es trotz fachlicher Hürden auch für den Laien einfache Wege gibt, Freibeträge auszuschöpfen, Kosten steuerlich abzusetzen und die vorhandenen Rechte so auszunutzen, dass bares Geld gespart wird. In dem von Suckow und seinen Kollegen Joachim Albers und Arne Lißewski verfassten Ratgeber „Legal arbeiten ohne Steuern und Sozialversicherung“ (Verlag C.H.Beck) lautet die Devise daher: „Gewusst wie!“

Schauen Sie sich einmal Ihre Abrechnung an und fragen Sie sich: Was zahle ich eigentlich wofür? Keinen Durchblick? Dann geht es Ihnen wie den meisten Bürgern: Sie zahlen mehr Steuern und Sozialabgaben als notwendig. „Das lässt sich ändern, schon allein bei den monatlichen Versicherungsbeiträgen“, erklärt Suckow. Obwohl im Wesentlichen den Lebenshaltungskosten zuzuordnen, hat der Gesetzgeber hierfür Steuerabzüge zugelassen. Dazu zählen als Sonderausgaben die Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung ebenso wie Vorsorgeaufwendungen zur Berufsunfähigkeits-, Haftpflicht-, Kranken- und Lebensversicherung. „Sogar die Kirchensteuer ist in voller Höhe abzugsfähig“, ergänzt der Autor. 

Darüber hinaus finden sich auch speziellere Steuer-Nischen. So etwa für diejenigen, die Angehörige krankheits- oder pflegebedingt besuchen. Betroffene können hierfür entstandene Kosten steuerlich anrechnen und diese erstatten. Suckows Tipp: „Lassen Sie sich die Notwendigkeit der Besuche vom Arzt bescheinigen, dann sollte der Rückzahlung nichts mehr im Wege stehen.“

Auch wer Kinder hat, die noch in der Ausbildungsphase stecken, kann sich einen Teil der Aufwendungen zurückzahlen lassen. Dies gilt genauso für gezahlten Unterhalt. „Darunter fallen typische Ausgaben für Essen, Kleidung oder Hausrat. All diese Dinge werden Ihnen als außergewöhnliche Belastungen angerechnet“, verdeutlicht Suckow. Bei kleineren Kindern sind es wiederum die Betreuungskosten, die steuerlich berücksichtigt werden. Ob durch die Erwerbstätigkeit der Eltern oder durch einen behinderungsbedingten Betreuungsbedarf – bis zu 4.000 Euro sind pro Kind jährlich abzugsfähig. Der Wirtschaftsprüfer empfiehlt: „Lassen Sie sich auf der Lohnsteuerkarte einen Freibetrag für die Kinderbetreuungskosten eintragen, so erhöht sich Ihr Netto-Auszahlungsbetrag, es gibt also mehr Geld!“

Auch wenn sich nicht alle Steuertipps in der nächsten Steuererklärung anwenden lassen, bereits einzelne senken die Steuerlast und füllen den Geldbeutel. Suckow weiß: „Schon mit ein paar Tricks lässt sich bares Geld sparen!“. Ergebnis: Mehr Netto vom Brutto – auch für Sie!


Beck Kompakt
Michael Suckow/Joachim Albers/Arne Lißewski, Legal arbeiten ohne Steuern und Sozialversicherung, Verlag C.H.Beck, 128 Seiten, kartoniert € 6,90, ISBN 978-3-406-62624-1, www.beck-shop.de/8761843 


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