Bitter im Nachgang – die MPU ist kein Kinderspiel

28.08.2012

München, 28. August 2012 – Ob Bußgelder, Strafzettel, Blitzer – vieles sorgt auf deutschen Straßen für Ärger und Frust. Doch vor allem eine Strafe trifft den Autofahrer tatsächlich wie ein harter Schlag: der Führerscheinentzug. Ganz besonders dann, wenn nach dem Ende der gerichtlich verordneten Sperrfrist und vor dem Wiedererhalt der Fahrerlaubnis eine medizinisch-psychologische Untersuchung gefordert wird.

Beim Führerscheinentzug geht es dann manchmal um nicht weniger als die berufliche Existenz. Besser also: Ruhe bewahren, Vorbereitungen treffen und die gängigen Vorurteile à la „Abzocke“ und „Psychospiel“ ignorieren. „Die MPU ist transparent, berechenbar und fair.“ – Uwe Lenhart, Fachanwalt und Spezialist für Verkehrsstrafrecht weiß, wovon er redet. Seine tägliche Praxis lehrt ihn diese Überzeugung. Gemeinsam mit Horst Ziegler, Diplom-Psychologe mit Schwerpunkt Verkehrspsychologie, hat er dieses Fachwissen daher im Beck Kompakt Ratgeber „MPU – Was man wissen muss“ (Verlag C.H.Beck) für alle Betroffenen zusammengetragen.

„Mit der MPU wird die persönliche Fahreignung des Betroffenen überprüft“, erklärt Mit-Autor Ziegler. Zum Einen hinterfragt dieser Test die körperliche und geistige Tauglichkeit, wie sie eventuell bei Krankheiten oder Beeinträchtigungen nicht vorliegt, zum Anderen die charakterliche Zuverlässigkeit. Letztlich möchte der Staat aus seiner Verantwortungspflicht heraus beispielsweise einfach wissen: Fährt man wirklich nie wieder unter Drogen- oder Alkoholeinfluss? Eine berechtigte Frage, denn: „Der Führerscheinentzug kommt ja nicht bei einem Bier oder einem Glas Wein, sondern erst ab 1,6 Promille!“, kommentiert Lenhart das Vorgehen der Behörden. Wer bei soviel Alkohol im Blut in ein Fahrzeug steuert, bei dem ist diese Prüfung wohl durchaus angebracht. Ähnliches lässt sich für 18-Punkte-Kandidaten im Flensburger Verkehrszentralregister annehmen.

Allerdings: Die Medizinisch-Psychologische Untersuchung heißt im Volksmund nicht umsonst „Idiotentest“. Wem die Fahrerlaubnis entzogen wurde, fühlt sich bloß gestellt, ist verärgert, gar provoziert. Nicht alle können die Maßnahmen nachvollziehen. Ähnlich wie bei Strafzetteln folgt die Einsicht meist recht spät, zuweilen gar nicht. „Betroffene sollten sich allerdings der Tatsache annehmen, dass sie – entgegen der langläufigen Meinung vieler Testteilnehmer – zu einer Minderheit unter den deutschen Fahrerlaubnisinhabern zählen“, gibt Ziegler zu Bedenken. Lediglich ein Bruchteil, tatsächlich nämlich weniger als ein halbes Prozent der circa 50 Millionen fahrberechtigten Verkehrsteilnehmer ist von einer MPU betroffen.

Kommt es also zu einer solchen Untersuchung, sollten betroffene ihren Zorn ablegen und Fehler eingestehen. Lenhart rät: „Versuchen Sie, vorhandene Argumente sach- und fachgerecht vorzutragen. Der Gutachter wird kaum bereit sein, Hilfestellungen, Tipps und genaue Erklärungen zu geben, wenn man ihm mit einer grundsätzlichen Vorwurfshaltung begegnet oder gar versuchen will, ihn von seinem ‚Irrtum’ und seinen vermeintlichen Fehlern zu überzeugen.“ Es gilt: Einsicht ist der erste Schritt zum Erfolg.

Noch präziser formulierte es Schopenhauer: „Meist belehrt erst der Verlust über den Wert der Dinge.“ – Zwar gab es zu Lebzeiten des Philosophen noch keinen Führerschein, seine Worte aber treffen auch heute ins Schwarze.


Beck Kompakt Ratgeber
Uwe Lenhart/ Horst Ziegler, MPU – Was man wissen muss, Verlag C.H.Beck, 2012, 128 Seiten, kartoniert € 6,90, ISBN 978-3-406-63337-9, www.beck-shop.de/9752526. Das Werk ist auch als eBook erhältlich. 

Die Verwendung des Textes ist zum Abdruck frei. Gerne vermitteln wir für Interviews oder Artikelbeiträge den Kontakt zu den Autoren. Für Verlosungsaktionen stellen wir Exemplare des Ratgebers zur Verfügung.


Pressekontakt:
Verlag C.H.Beck oHG
Bianca Kirchner
Tel. (089) 381 89-666
Fax (089) 381 89-480
E-Mail: Bianca.Kirchner@beck.de
Internet: www.presse.beck.de

Teilen