Der Feind im Bett

30.08.2013

München, 30. August 2013 – Vor dem Gesetz sind alle gleich? Dieser Satz ist sicherlich vielen geläufig. Und doch fragt man sich gelegentlich, ob manche „gleicher als andere sind“? Gunter Schlickum, Rechtsanwalt und Mediator in München mit langjähriger Erfahrung im Familienrecht, stellt in seinem Ratgeber „Scheidungsberater für Männer“ aus der Reihe Beck Rechtsberater im dtv (Verlag C.H.BECK) für jederMann leichtverständlich das Strickmuster vor, nach dem die Scheidungsmasche läuft.

Ehemann vs. Ehefrau. Es gibt nur ein Recht, aber unterschiedliche rechtliche Blickwinkel. Das gilt für kein Rechtsgebiet so sehr wie für das Familienrecht. „Oft wird der Mann am Ende einer Lebensgemeinschaft zur Kasse gebeten. Daher sollten sich Männer bereits im Vorfeld umfassend über die wesentlichen Aspekte, die bei Trennung und Scheidung zu beachten sind, informieren“, empfiehlt Familienrechts-Experte Gunter Schlickum, denn „einen ewig andauernden Rosenkrieg will niemand.“ Das heißt im Klartext: Rechtzeitig die Weichen stellen und geschickt handeln.

Fragen über Fragen. Muss ich Unterhalt für meine Ex-Frau zahlen? Wenn ja, wieviel? Und wie lange? „Der Ehegattenunterhalt ist die am meisten umkämpfte Scheidungsfolge“, resümiert der Experte. „Wenn zum Beispiel Ihre Ex zunächst keinen Unterhalt verlangt und es sich später anders überlegt, brauchen Sie nicht zu befürchten, für die inzwischen verstrichene Zeit in Anspruch genommen zu werden.  Es sei denn, Ihre Frau hat den Unterhalt in einer bestimmten Höhe angemahnt oder Sie aufgefordert, Auskunft über Ihr Einkommen zu geben“, klärt Schlickum auf. Bescheid wissen lohnt sich also.

Verliebt, verlobt, geschieden. Die wenigsten Männer sind sich bei der Eheschließung darüber bewusst, dass Sie auch den Staat als Vertragspartner mit ins Bett nehmen. Doch eine Trennung hat erhebliche rechtliche Konsequenzen. „Einige Rechtsfolgen treten ohne weiteres Zutun ein, andere können auf Antrag herbeigeführt werden“, so Gunter Schlickum. Mann sollte folglich über die relevanten rechtlichen Konsequenzen informiert sein. „Ehewohnung und Hausrat, Scheidungsverfahren und Kosten, Ehegatten- und Kindesunterhalt sowie das besonders heikle Thema des Sorge- und Umgangsrechts sind Punkte auf der Scheidungsliste, die jeder Mann nicht ohne Weiteres einfach abhaken sollte“, rät der Rechtsanwalt.


Beck-Rechtsberater im dtv
Gunter Schlickum, Scheidungsberater für Männer, Verlag C.H.BECK, 3. Auflage, 2013, XIII, 177 Seiten, kartoniert € 12,90, ISBN 978-3-406-64839-7, www.beck-shop.de/11730261.
Das Werk ist auch als eBook erhältlich.

Der Abdruck ist frei. Belegexemplare erwünscht.
Gerne vermitteln wir für Interviews den Kontakt zu dem Autor. Für Verlosungsaktionen stellen wir Exemplare des Ratgebers zur Verfügung.


Pressekontakt:
Verlag C.H.BECK oHG
Katharina Schulz
Tel. (089) 381 89-666
Fax (089) 381 89-480
E-Mail: Katharina.Schulz@beck.de
Internet: www.presse.beck.de

Teilen