Das 1x1 der Vereinsarbeit

29.01.2014

München, 29. Januar 2014 – Was haben der Verein zur Überwindung der Schwerkraft, die Vereinigung Deutscher Handywerfer und die Zollstockfreunde 97 Zoll Anhalt gemeinsam? – In all diesen Zusammenschlüssen engagieren sich Menschen für einen bestimmten Vereinszweck. Sie proben akrobatische Sprünge, frönen dem Werfen von Handys oder sammeln leidenschaftlich Zollstöcke. Lästig hingegen ist es für viele Vereinsmitglieder, sich mit den rechtlichen Bestimmungen der Vereinsorganisation auseinanderzusetzen. „Damit das Engagement nicht durch rechtliche Hindernisse gebremst wird, ist es wichtig, über Dinge wie Satzung, Mitgliederversammlung, Spenden und Gemeinnützigkeit Bescheid zu wissen“, sagt Christof Wörle-Himmel, Rechtsanwalt und Autor des Ratgebers „Vereinsrecht“ aus der Reihe Beck kompakt (Verlag C.H.BECK).

Ob Blaskapelle, Tierschutz oder Eisstockschießen: Für viele tausend Bürger gibt es Gründe, sich in Vereinen für die Gesellschaft zu engagieren. Auch wenn der eigentliche Vereinszweck natürlich im Vordergrund steht, so sind rechtliche Belange rund um die Vereinsarbeit nicht unerheblich. Christof Wörle-Himmel rät allen Gründern und Vorständen: „Was eine Vereinssatzung enthalten sollte, wie eine Mitgliederversammlung veranstaltet und mit Spenden umgegangen wird – sich hier auszukennen, legt die Grundlage für erfolgreiche Vereinsarbeit.“

Das Wort „Gemeinnützigkeit“ beschreibt beispielsweise in der Vereinsarbeit nicht den allgemeinen Nutzen für die Gesellschaft. Es handelt sich stattdessen um eine steuerrechtliche Definition. „Hier gilt es, besonders aufzupassen!“, warnt Christof Wörle-Himmel. Steuervorteile, eine Umsatzsteuerbefreiung und die Möglichkeit zur Ausstellung von Zuwendungsbescheinigungen sind unter anderem die Vorteile, die gemeinnützige Vereine für den Einsatz für die Gesellschaft erhalten. Im Gegenzug müssen aber auch Restriktionen des Finanzamts beachtet werden, das etwa einen strengen Blick auf die Mittelverwendung wirft.

Dabei liegt der Teufel manchmal im Detail. Ein Beispiel: Ein langjähriger Vorsitzender eines Pfadfinderstammes soll zum Abschied und als Dank für sein Engagement ein Messer mit Gravur erhalten. In diesem Fall sollte die Vereinsführung wissen, dass die Grenze für Sachzuwendungen an Mitglieder 40 Euro beträgt, entsprechend der Regelung für Arbeitnehmer. „Wird diese Grenze überschritten, kann die Finanzverwaltung eine dem Vereinszweck fremde, unverhältnismäßige Begünstigung vermuten“, meint der Experte für Vereinsrecht.

Wichtige Tipps zum Vereinsrecht:

  • Die Satzung: Nicht alles muss in der Satzung geregelt sein! Ist die Satzung mit allzu differenzierten oder schwer verständlichen Regelungen überfrachtet, kann dies die Initiative im Verein lähmen.
  • Mitgliedsbeiträge: In die Satzung sollte kein konkreter Betrag aufgenommen werden, denn jede Änderung wäre dann zugleich eine Satzungsänderung und beim Vereinsregister anzumelden.
  • Zuwendungsbestätigungen: Bei der Ausstellung von sogenannten „Spendenbescheinigungen“ sind die vom Bundesfinanzministerium amtlich vorgeschriebenen Richtlinien zu beachten!

Beck kompakt
Christof Wörle-Himmel, „Vereinsrecht“, 2. Auflage, 2013, Verlag C.H.BECK, 128 Seiten, kartoniert € 6,90, ISBN 978-3-406-65404-6,
www.beck-shop.de/12260828.

Zum Abdruck frei. Belegexemplare erwünscht.
Gerne vermitteln wir für Interviews den Kontakt zu den Autoren. Für Verlosungsaktionen stellen wir Exemplare des Ratgebers zur Verfügung.

Pressekontakt:
Verlag C.H.BECK oHG
Katharina Schulz
Tel. (089) 381 89-666
Fax (089) 381 89-480
E-Mail: Katharina.Schulz@beck.de
Internet: www.presse.beck.de

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