Selbstbestimmt durchs Leben

08.08.2014

München, 08. August 2014 - Selbstbestimmung ist die Grundlage des Menschseins. Sie bedeutet Unabhängigkeit und Freiheit im Leben. Doch auch die Idee der Autonomie am Lebensende wird immer beliebter. So haben in Deutschland bereits mehr als 10 Millionen Menschen Verantwortung für den Ernstfall übernommen und eine Patientenverfügung verfasst. „Kein sehr angenehmes Thema sich mit der eigenen Vergänglichkeit zu beschäftigen“, weiß Dino Zirngibl, Rechtsanwalt und Autor des Beck kompakt-Ratgebers „Die Patientenverfügung“ (Verlag C.H.BECK).

Doch was genau ist eine Patientenverfügung? Die Patientenverfügung legt schriftlich fest, ob und welche medizinischen Maßnahmen ein Arzt und sein Behandlungsteam vornehmen dürfen. Sie wird für den Fall verfasst, dass der Patient seinen Willen dem Arzt selbst nicht mehr erklären kann, beispielsweise aufgrund eines Komas. Geregelt wird vorwiegend die Begrenzung lebensverlängernder Maßnahmen. „Halten Sie in der Patientenverfügung aber auch Ihre eigenen Wert- und Moralvorstellungen fest“, rät Anwalt Zirngibl. „Wie stehe ich zur Sterbehilfe? Fühle ich mich moralisch verpflichtet, eine Krankheit bis zum Tod zu ertragen? Das hilft in Situationen, die von den Anweisungen der Patientenverfügung nicht umfasst sind, den Willen des Patienten richtig auszulegen.“

Personal security. In der Praxis hat sich bewährt, darüber hinaus in einer sogenannten Vorsorgevollmacht eine vertraute Person zum Bevollmächtigten für Gesundheitsfragen zu benennen. Einen persönlichen Schutzbeauftragten. Sind einzelne Formulierungen in der Patientenverfügung unklar, wird dieser hinzugezogen. Auch sorgt Ihr Bevollmächtigter für die Umsetzung des Patientenwillens, beispielsweise bei der Therapieplanung auf der Intensivstation. Neben dem Gesundheitsbereich lassen sich mit einer Vorsorgevollmacht auch andere Dinge regeln wie Vermögensangelegenheiten, die Vertretung gegenüber Behörden oder die Kündigung laufender Verträge.

Achtung! Zwar baucht eine Patientenverfügung weder notariell beurkundet zu werden noch muss sie handschriftlich verfasst sein. Sie kann auch jederzeit geändert werden. „Aber vergessen Sie nicht, Änderungen persönlich zu unterschreiben“, erläutert Dino Zirngibl, „sonst sind diese unwirksam.“

Einige der wichtigsten Fragen, die beim Abfassen einer Patientenverfügung beantwortet werden sollten:

  • Was ist mir im Leben wichtig?
  • Wovor habe ich Angst, wenn ich ans Sterben denke?
  • Habe ich Angst vor Schmerzen?
  • Möchte ich beim Sterben meiner Familie ein Vorbild sein?
  • Welche Vorstellung habe ich vom Tod?
  • Könnte es sein, dass ich im Ernstfall nicht doch eine ganz andere Meinung vertrete?
  • Bin ich krank und mache ich mir deshalb Gedanken über eine Patientenverfügung?
  • Lebe ich gerne oder empfinde ich das Leben krankheitsbedingt als Last?

Dino Zirngibl, Die Patientenverfügung, Verlag C.H.BECK, 3. Auflage, 2014, 128 Seiten, kartoniert € 6,90, ISBN: 978-3-406-66219-5, www.beck-shop.de/13174183

Hinweis an die Redaktionen:
Tipps zur Patientenverfügung sowie alle Formulare für die Patienten- und Betreuungsverfügung finden Sie auch in unserer soeben in 15. Auflage erschienenen Broschüre “Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter”, Verlag C.H.BECK, 2014, ISBN: 978-3-406-66321-5, Euro 4,90, www.beck-shop.de/13265111 und im Netz unter http://patientenverfügung.beck.de

Zum Abdruck frei. Belegexemplare erwünscht.
Gerne vermitteln wir für Interviews den Kontakt zu den Autoren. Für Verlosungsaktionen stellen wir Exemplare des Ratgebers zur Verfügung.

Pressekontakt:
Verlag C.H.BECK oHG
Katharina Schulz
Tel. (089) 381 89-666
Fax (089) 381 89-480
E-Mail: Katharina.Schulz@beck.de
Internet: www.presse.beck.de

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