Vergünstigungen bei Schwerbehinderung sichern

28.01.2014

München, 28. Januar 2014 – Knapp 7 Millionen Menschen leben in Deutschland mit einer schweren Behinderung. Trotz Beeinträchtigung sollen Menschen mit Handicap ihr Leben möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich führen können. „Um die körperlichen Nachteile auszugleichen, hat der Staat eine Reihe von Unterstützungen vorgesehen, insbesonders im Arbeitsleben,“ sagt Jürgen Greß, Rechtsanwalt und Autor des Ratgebers „Schwerbehindert“ aus der Reihe Beck kompakt (Verlag C.H.BECK). Doch welche Vergünstigungen stehen einem Schwerbehinderten zu? Sozialrechtler Greß klärt auf.

„Um seine Rechte geltend machen zu können, muss eine Schwerbehinderung zunächst amtlich anerkannt sein“, erläutert Jürgen Greß. Eine Schwerbehinderung liegt vor, wenn die körperliche, geistige oder seelische Gesundheit eines Menschen schlechter ist, als die anderer Gleichaltriger. Die Schwere einer Beeinträchtigung wird durch den Grad der Behinderung (GdB) ausgedrückt. Der Münchner Anwalt: „Wenn der Grad der Behinderung einen Wert von 50 oder höher erreicht, wird ein Schwerbehindertenausweis ausgestellt.“ Der Ausweis ist ein wichtiger Schlüssel zu verschiedenen Nachteilsausgleichen.

Insbesondere wenn es darum geht, behinderten Menschen eine Arbeit zu verschaffen, stellt der Staat umfangreiche Leistungen bereit – sowohl für den behinderten Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber.

„So können Behinderte etwa einen Zuschuss für Lehrgangskosten, Arbeitskleidung oder Werkzeuge beim Integrationsamt beantragen“, erklärt Rechtsanwalt Greß. Mehrkosten, die durch die Behinderung entstehen, können Betroffene außerdem von der Steuer absetzen. Als behinderungsbedingte Ausgaben zählen beispielsweise Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die Beschäftigung einer Haushaltshilfe sowie die Kosten für eine Heimunterbringung. Diese Ausgaben müssen aber einzeln nachgewiesen werden. Häufig ist daher die Geltendmachung eines sogenannten Behinderten-Pauschbetrags günstiger.

Arbeitgeber können von der Arbeitsagentur bei schwerbehinderten Auszubildenden Zuschüsse in Höhe von bis zu 80 Prozent der monatlichen Ausbildungsvergütung erhalten. Bei der Anstellung eines schwer vermittelbaren Arbeitnehmers sind Zuzahlungen von bis zu 70 Prozent der Gehaltskosten möglich.

Sollte die Bewilligung eines Zuschusses abgelehnt werden, empfiehlt es sich häufig, Widerspruch einzulegen, damit die Entscheidung überprüft wird. Autor Jürgen Greß weiß aus Erfahrung: „Teilweise werden Anträge nur abgelehnt , weil die Behörde hofft, dass die Ablehnung hingenommen wird und damit Ausgaben gespart werden können.“


Beck kompakt
Jürgen Greß, Schwerbehindert, Verlag C.H.BECK, 2. Auflage, 2013, 128 Seiten, kartoniert € 6,90, ISBN 978-3-406-65406-0,
www.beck-shop.de/12260829

Zum Abdruck frei. Belegexemplare erwünscht.
Gerne vermitteln wir für Interviews den Kontakt zu dem Autor. Für Verlosungsaktionen stellen wir Exemplare des Ratgebers zur Verfügung.


Pressekontakt:
Verlag C.H.BECK oHG
Katharina Schulz
Tel. (089) 381 89-666
Fax (089) 381 89-480
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