Beste Justizberichterstattung - Regino-Preisträger für 2015 geehrt

14.12.2015

Wiesbaden, 14. Dezember 2015 – Vier Preisträger in den Kategorien Print sowie TV erhielten am Freitag den Regino-Preis für herausragende Justizberichterstattung. Der Regino-Preis wird von der Fachzeitschrift „Neue Juristische Wochenschrift“ (NJW) sowie dem Gründer des Preises, dem Koblenzer Rechtsanwalt Wolfgang Ferner, jährlich verliehen. Die Auszeichnung würdigt die besondere journalistische Auseinandersetzung mit Justizthemen. Die festliche Preisverleihung fand im Historischen Saal des Hessischen Justizministeriums in Wiesbaden statt. Die hessische Justizministerin und diesjährige Schirmherrin des Preises, Eva Kühne-Hörmann, dankte den Organisatoren für diese Form der Anerkennung, insbesondere in Zeiten, in denen das Interesse an Justizberichterstattung auf immer mehr Interesse stoße.

„Wie gerecht ist der Rechtsstaat“, fragt sich Handelsblatt-Redakteur Thomas Sigmund in seinem achtseitigen Sieger-Beitrag in der Kategorie Print. Unter dem Titel „Im Namen des Volkes?“ beleuchtet Sigmund anhand prominenter Beispiele den Umgang der deutschen Justiz mit Top-Managern. Jury-Mitglied Hildegard Becker-Toussaint lobte besonders die gekonnte Darstellung komplexer juristischer Probleme in einer für den juristischen Laien verständlichen und korrekten Weise. Der Autor schildere aber nicht nur die juristische Seite der Verfahren, er gehe auch ausführlich und einfühlsam auf die menschliche Seite der Angeklagten ein, so die ehemalige Frankfurter Leitende Oberstaatsanwältin. 

Jury-Mitglied Bernhard Töpper, NJW-Chefredakteur Tobias Freudenberg und Handelsblatt-Redakteur Thomas Sigmund im Gespräch mit Festredner Prof. Dr. Georgios Gounalakis (v.l.n.r.) - Fotos: Thomas RohnkeDie Regino-Preisverleihung fördert zugleich den Erfahrungsaustausch zwischen Presse und Justiz.Kleine Stärkung für Preisträger und Gäste vor der eigentlichen VerleihungDie Hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann, zugleich Schirmherrin der diesjährigen Regino-Preisverleihung, begrüßt die Teilnehmer der Veranstaltung.Die festliche Veranstaltung fand im Historischen Saal des Hessischen Justizministeriums in Wiesbaden statt.Freudige Gesichter bei Preisträgern und Jury (v.l.): Bernhard Töpper (Jury), Tobias Freudenberg (NJW-Schriftleiter, Jury), Julia Albrecht, Dagmar Gallenmüller, Christoph Weber, Thomas Sigmund, Wolfgang Ferner (Jury), Hildegard Becker-Toussaint (Jury)Geselliges Beisammensein nach der VeranstaltungPikante Häppchen warten auf ihren Einsatz.Auch zahlreiche Gäste aus der Justiz nahmen an der Preisverleihung teil.ZDF-Redakteure Christoph Schneider und Sarah Tacke (v.l.) waren kurz zuvor noch beim NSU-Prozess in München. 
Eine sehr persönliche Aufarbeitung des RAF-Attentats von Susanne Albrecht, die an der Ermordung von Jürgen Ponto beteiligt war, ist die in der Kategorie TV ausgezeichnete WDR-Dokumentation „Die Folgen der Tat“. Den Filmemacherinnen Dagmar Gallenmüller und Julia Albrecht, zugleich jüngere Schwester der Terroristin, gelang es, Mutter Christa und Bruder Matthias über die Tat und ihre Folgen zu interviewen. Die Dokumentation, so die Jury, sei ein überaus ehrlicher Film, ein Dokument des Ringens mit der Schuld. Laudator und Jury-Mitglied Bernhard Töpper: „Der Film lässt die Zuschauer teilhaben an dem zutiefst privaten Gespräch zwischen Mutter und Tochter, ohne je in den Verdacht des Voyeurismus zu geraten. Insgesamt 80 spannende Fernsehminuten, die dem Betrachter sehr nahe gehen.“

Ebenfalls in der Kategorie TV wurde in diesem Jahr Christoph Weber für seine ARD-Dokumentation „Akte D – Das Versagen der Nachkriegsjustiz“ mit dem Regino-Preis ausgezeichnet. Weber geht der Frage auf den Grund, was die deutsche Justiz in den Jahrzehnten der Nachkriegszeit machte und warum so viele NS-Täter weder gefasst noch verurteilt wurden. „Der Film ist eine wichtige Bestandsaufnahme und mehr als eine Erinnerung“, mahnte Jury-Mitglied Wolfgang Ferner. „Es ist ein aktueller Beitrag.“

Einem gleichfalls brisanten Thema widmete sich der Marburger Medienrechtler Prof. Dr. Georgios Gounalakis in seinem Festvortrag. „Geldentschädigung bei vorverurteilenden Äußerungen durch Medien oder Justiz“, lautete sein Beitrag.

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