26.03.2015
26.03.2015
München, 4. April 2012 - Künftig ist es für Unternehmen Pflicht, der Finanzbehörde sowohl die Bilanz als auch die Gewinn- und Verlustrechnung elektronisch als sogenannte E-Bilanz zur Verfügung zu stellen. Unternehmen sollten rechtzeitig die Umstellung des betrieblichen Rechnungswesens anstoßen. Was dabei unbedingt zu berücksichtigen ist, schildert der Münchner Steuerberater Dr. Ansas Wittkowski in seinem Beck kompakt-Ratgeber "Die E-Bilanz" sowie im folgenden Videointerview. (MB)