30.01.2017
30.01.2017
Die deutsche Justiz ist nicht überlastet – die Wahrheitssuche spielt nur noch eine Nebenrolle – der Siegeszug der einvernehmlichen Konfliktlösung Die These von der Überlastung der Justiz ist eine Mär. Die Arbeit ist nur ungerecht verteilt, und die Arbeitslast erreicht nur in wenigen Bereichen ein Ausmaß, dass man von einer Überlastung sprechen kann. Lediglich eine Minderheit von Richtern und Staatsanwälten arbeitet mehr als 45 Stunden in der Woche. Das haben fast 200 Interviews mit Richtern, Staatsanwälten und Rechtsanwälten ergeben. Auf ihrer Basis beschreibt und analysiert das Buch „Ende der Wahrheitssuche“ von Joachim Wagner (Foto: ARD-Hauptstadtstudio/Steffen Jänicke) unter anderem das ungeklärte Selbstverständnis von Richtern, eine neue Richtergeneration sowie die Feminisierung der Justiz.Durch die besonderen Privilegien des Richterberufes hat sich die Justiz in ein Paradies für Frauen verwandelt. In vielen Bundesländern beträgt die Frauenquote bei neu eingestellten Richtern und Staatsanwälten über 60 Prozent. Das Buch bricht hier ein Tabu, in dem es erstmals die Schattenseiten der Verweiblichung der Justiz schildert. Während eine Gruppe von Justizdienerinnen ehrgeizig und aufstiegsorientiert arbeitet, begreift eine zweite Gruppe den Arbeitsplatz Gericht als Zweitberuf – neben Mutter und Ehefrau und dem Hauptverdiener Mann. Die Gefahren der Feminisierung: Der Richterberuf verliert an Ansehen in der Gesellschaft und an Attraktivität für Männer. Durch Schwangerschaften, Elternzeit und hohe Teilzeitquoten verlängert sich die Dauer von Verfahren, verschärfen sich Organisationsprobleme und verschlechtert sich die Erreichbarkeit von Richterinnen für Bürger und Rechtsanwälte.
In den letzten zehn Jahren hat in einigen Bundesländern ein extremer Generationswechsel in der Justiz stattgefunden. Das Buch proträtiert erstmals eine junge Richtergeneration, die die Rechtsprechungskultur vor allem in der Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit wesentlich verändert hat. Markante Merkmale der neuen Generation sind eine hohe juristische Kompetenz, Pragmatismus, Leistungsstärke, Karriereehrgeiz und Offenheit in der Kommunikation. Die jungen Richter gelten aber auch als unpolitisch, angepasst und ehrgeizig - mit einem Mangel an Persönlichkeit und wenig Herzblut. In Arbeits- und Sozialgerichten ersetzen sie das soziale Engagement der 68ziger-Richter durch ein politisch neutrales Vorverständnis und saubere Rechtstechnik.
In einigen Bereichen der Justiz, die stark bis sehr stark belastet sind, haben die Qualität der Rechtsprechung sowie die Suche nach Wahrheit und Gerechtigkeit erheblich gelitten. Das gilt vor allem für das wichtigste Qualitätsmerkmal: die Dauer der Verfahren. Trotz einiger Fortschritte ist sie immer noch die Achillesferse der Dritten Gewalt. Das Gesetz gegen überlange Gerichtsverfahren hat bisher keine beschleunigende Wirkung entfaltet. Eine verhängnisvolle Rechtsprechung der obersten Bundesgerichte hat das Gesetz zu einem stumpfen Schwert gemacht. Bundesrichter haben bei der Bestimmung der überlangen Verfahrensdauer den status quo in der Praxis festgeschrieben und Entschädigungen nur in extremen Ausnahmefällen zugesprochen. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes darf ein Strafrichter ein Verfahren sechs Monate unbearbeitet lassen, nach Urteilen des Bundessozialgerichts ist ein „Stillstand des Verfahrens“ von 12 Monaten nicht zu entschädigen und Bundesfinanzhof billigt Finanzrichtern sogar eine Schonfrist von zwei Jahren Untätigkeit zu, bevor eine Entschädigung fällig wird.
Am stärksten hat unter der Belastung der Gerichte der Grundwert der Wahrheitssuche gelitten, weil Richter verstärkt Vergleiche ohne Aufklärung des Sachverhalts anstreben und zeitaufwendige Beweisaufnahmen zu meiden suchen. In der Verwaltungsgerichtsbarkeit sind 2014 in nur 1,6 Prozent der Verfahren Beweise erhoben worden. Einen ähnlichen Trend nehmen Anwälte bei Arbeitsgerichten wahr. Am gravierendsten sind die Wahrheits- und Gerechtigkeitsverluste in der Strafjustiz, die mit der Ausweitung des Opportunitätsprinzips und der Legalisierung von Verständigungen einhergehen. Bei den Einstellungen nach den § 153, 153a und 154 StPO müssen Unrecht und Schuld nicht mehr festgestellt werden. Bei der Verständigung nach § 257c StPO gehören Wahrheits- und Gerechtigkeitseinbußen zur Geschäftsgrundlage. Richter und Staatsanwälte haben diese Erledigungsmöglichkeiten zum Teil extensiv genutzt, um ihre Arbeit zu erleichtern.
Die zentrale These des Buches: Die traditionelle Rechtsprechung ist zunehmend durch eine einvernehmliche Konfliktlösung ersetzt worden. Durch die hohe Belastung von Staatsanwälten und Richtern und einen gesellschaftlichen Einstellungswandel ist eine neue Rechtsprechungskultur entstanden. Im Zentrum richterlichen Handels stehen bei der Mehrheit der Justizjuristen nicht mehr die Grundwerte Wahrheit und Gerechtigkeit, sondern der Rechtsfrieden. Vergleiche haben heute einen höheren Stellenwert als früher. Ombudsmänner, Schlichtungsstellen, Schiedsgerichte und Mediation sind in einer Weise in die Gesellschaft eingedrungen, die es vor 30 Jahren nicht gab.
Die Rechtsprechung nutzt heute zwei Schienen: eine streitige und eine konsensuale Rechtsfindung. In der Praxis dominiert mittlerweile die einvernehmliche Konfliktlösung. In allen Gerichtszweigen wird nur noch in einer Minderheit von Verfahren – zwischen knapp acht Prozent und 26 Prozent – eine formelle Wahrheit festgestellt. In allen anderen Verfahren spielt die Wahrheitssuche nur noch eine Nebenrolle.
Wagner, Ende der Wahrheitssuche, C.H.BECK, 2017, ISBN 978-3-406-70714-8, Euro 29,80