02.09.2025
02.09.2025
Dr. Thomas Hieber bewegt sich zwischen Paragrafen und Partituren. Er ist als Rechtsanwalt für Urheberrecht und Entertainmentrecht in München tätig und zugleich leidenschaftlicher Musiker. Thomas Hieber spielt Klavier, Violine und Viola, hat mehrere Orchester geleitet, komponiert immer wieder für Bühne, Konzertsaal und Film und ist Vorstand des bekannten Patentorchesters München. Wir sprachen mit dem musischen Juristen.
Herr Dr. Hieber, was fasziniert Sie an der Verbindung von Recht und Musik?
Dass das Leben ohne Musik ein Irrtum wäre, wusste schon Nietzsche. Aber Musik und Kunst existieren nicht im luftleeren Raum. Sobald Kunst vermittelt wird, beispielsweise live im Rahmen von Veranstaltungen oder mittels Tonaufnahmen, entstehen vielfältige rechtliche Beziehungen. Da kann manches falsch laufen, was dann hoffentlich mit dem juristischen Werkzeugkasten geordnet und möglichst repariert werden kann.
Wie kam es dazu, dass Sie neben Ihrer juristischen Tätigkeit auch musikalisch so aktiv sind?
Die Frage müsste lauten »Wie kam es dazu, dass Sie neben Ihrer musikalischen Tätigkeit auch im juristischen Bereich so aktiv sind?« Aber Spaß beiseite: Natürlich galt die erste Liebe der Musik und nicht der Juristerei, und auch heute gibt es Tage, an denen ich das Gefühl habe, wieder einmal mehr mit Musik, meistens mit Musikorganisation, als mit der Juristerei beschäftigt zu sein.
Gibt es Parallelen zwischen dem Dirigieren eines Orchesters und dem Führen einer Kanzlei?
Dass man beim Leiten eines Orchesters Managementqualitäten braucht und lernen kann, ist ja mittlerweile sogar Gegenstand von Workshops.
Jetzt zu unserem vergnüglichen Interviewteil »Entweder – Oder«…
Konzertsaal oder Gerichtssaal?
Alles zu seiner Zeit, wobei der Konzertsaal in der Regel angenehmere Emotionen anspricht.
Geige oder Klavier?
Auch wenn Streichinstrumente durch ihren Klang unmittelbar zu Herzen gehen, eröffnet das Klavier vielfältigere Möglichkeiten.
Beethoven oder Bach?
»Nicht Bach, sondern Meer sollte er heißen«, sagte Beethoven. Auf eine einsame Insel würde ich aber Beethoven mitnehmen.
Komponieren oder interpretieren?
Komponieren – auch wenn der »horror vacui« immens sein kann und man im Moment der Uraufführung sehr nackt dasteht.
Aktenlage oder Klangfarbe?
Beide bieten nahezu unbegrenzte Möglichkeiten der Nuancierung. Die Aktenlage ist aber im besten Fall ein intellektuelles Vergnügen, im Gegensatz zum auch emotionalen Überwältigtsein durch Klänge.
Kaffee oder Tee?
Morgens dringend Kaffee, tagsüber auch gerne schwarzer oder grüner Tee.
Dieser Beitrag erschien zuerst in unserem Kundenmagazin beck-aktuell. Sie können das Magazin hier kostenlos abonnieren.