RVG-Reform: Was sich durch das KostBRÄG 2025 ändert

10.09.2025

Mit dem Inkrafttreten des Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetzes 2025 (KostBRÄG 2025) zum 1. Juni 2025 hat der Gesetzgeber eine Reform des anwaltlichen Vergütungsrechts sowie angrenzender Bereiche des Justizkostenrechts vorgenommen. Ziel der Reform ist es, die Vergütung anwaltlicher und gerichtlicher Leistungen an die gestiegenen wirtschaftlichen Rahmenbedingungen anzupassen und zugleich strukturelle Unklarheiten im bisherigen System zu beseitigen. Das KostBRÄG 2025 ist die umfassendste Reform des Kostenrechts seit der großen RVG-Novelle im Jahr 2021. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die wichtigsten Änderungen bei der Anwaltsvergütung.

1. Lineare Erhöhung der Wertgebühren (§ 13 RVG)
Die Wertgebühren, die sich nach dem Gegenstandswert richten, wurden linear um 6 Prozent erhöht. Diese Gebühren kommen typischerweise in zivilrechtlichen Verfahren zur Anwendung. Die Staffelung der Gebührentabelle bleibt erhalten, jedoch wurden die Beträge in jeder Stufe entsprechend angepasst. So beträgt beispielsweise die einfache Gebühr bei einem Gegenstandswert bis 500 Euro nun 51,50 Euro. In höheren Wertstufen steigen die Gebühren in festen Intervallen – etwa um 41,50 Euro bei 500 Euro-Schritten bis 2.000 Euro, und um 59,50 Euro bei 1.000 Euro-Schritten bis 10.000 Euro.

2. Prozesskostenhilfe (PKH) – Anpassung der Gebührentabelle (§ 49 RVG)
Auch die Gebührentabelle für die PKH wurde angepasst. Die PKH-Gebühr beträgt jetzt 90 Prozent bei einem Gegenstandswert von 5.000 Euro der Wahlanwaltsgebühr, statt wie bisher 85 Prozent. Damit wird die Differenz zwischen Wahlanwalts- und PKH-Vergütung etwas verringert. Zudem wurde die sogenannte Kappungsgrenze – also der Wert, ab dem die PKH-Gebühr nicht weiter steigt – von 50.000 Euro auf 80.000 Euro angehoben. Zwei zusätzliche Wertstufen wurden eingeführt, um die Staffelung zu verfeinern.

3. Erhöhung der Betragsrahmengebühren
In Verfahren, in denen keine Wertgebühren, sondern Betragsrahmengebühren zur Anwendung kommen – etwa im Straf-, Bußgeld- und Sozialrecht – steigen die Gebühren linear um 9 Prozent. Parallel dazu wurden die Anrechnungshöchstbeträge, die in bestimmten Konstellationen die Höhe der anrechenbaren Gebühren begrenzen, von 207 Euro auf 225 Euro erhöht (z. B. Vorb. 2.3 Abs. 4 Satz 2 VV RVG).

4. Erhöhung der Festgebühren
Auch die Festgebühren, wie sie etwa in der Pflichtverteidigung oder bei der Beratungshilfe Anwendung finden, wurden um 9 Prozent erhöht. Diese Gebühren sind pauschal festgelegt und nicht vom Gegenstandswert abhängig. Beispielhafte Änderungen: Nr. 2502 VV RVG: von 77,00 Euro auf 84,00 Euro; Nr. 2507 VV RVG: von 743,00 Euro auf 810,00 Euro. Diese Erhöhung betrifft insbesondere Verfahren, in denen die anwaltliche Tätigkeit durch staatliche Finanzierung vergütet wird.

5. Änderungen in Familiensachen (§ 45 FamGKG)
Der Regelwert in Kindschaftssachen wurde von 4.000 Euro auf 5.000 Euro angehoben. Diese Änderung betrifft insbesondere Verfahren über das Umgangs- oder Sorgerecht. Der neue Wert entspricht dem Auffangwert nach § 42 Abs. 3 FamGKG. Auch in anderen familienrechtlichen Verfahren – etwa in Abstammungs-, Ehewohnungs- und Gewaltschutzsachen – wurden die Regelwerte um 1.000 Euro erhöht.

6. Klarstellung zur Terminsgebühr (Nr. 3104 VV RVG)
Die sogenannte »fiktive« Terminsgebühr fällt künftig auch dann an, wenn in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit schriftlich entschieden wird und ein Erörterungstermin statt einer mündlichen Verhandlung vorgeschrieben ist. Diese Klarstellung beseitigt eine bisherige Unsicherheit in der Praxis und stellt sicher, dass auch in solchen Fällen eine Terminsgebühr beansprucht werden kann.

7. Änderungen in Bußgeldsachen
Die unterste Gebührenstufe in Bußgeldverfahren wurde auf Verfahren mit einem Bußgeld von bis zu 80 Euro (zuvor 60 Euro) ausgeweitet. Dies bedeutet, dass in kleineren Bußgeldverfahren künftig auch niedrigere Gebühren anfallen können. Diese Änderung betrifft insbesondere Verteidigungen in Ordnungswidrigkeitensachen mit geringem Streitwert.

8. Beratungshilfe
Die Festgebühren in der Beratungshilfe wurden um 9 Prozent erhöht. Die Beratungshilfegebühr, die gegenüber dem Mandanten abgerechnet werden kann, blieb jedoch unverändert bei 15 Euro. Auch die Höchstbeträge bei einer Beratung nach § 34 RVG, wenn keine Vergütungsvereinbarung getroffen wurde, wurden nicht angepasst.

9. Gerichtskosten und JVEG-Vergütungen
Im Zuge des KostBRÄG 2025 wurden auch die Gerichtskosten um rund 6 Prozent bzw. 9 Prozent angehoben, um die gestiegenen Personal- und Sachkosten in der Justiz abzubilden. Die neuen Gebührensätze finden sich in den aktualisierten Anlagen der jeweiligen Kostengesetze (z. B. GKG, FamGKG, GNotKG). Auch bei den Vergütungen und Entschädigungen von Sachverständigen, Dolmetschern, Übersetzern, Zeugen und ehrenamtlichen Richtern nach dem JVEG gab es Anpassungen. Angehoben wurden jedoch nur die Vergütungen für Sachverständige, Dolmetscher und Übersetzer.

10. Übergangsrecht für die Änderungen
Die neuen Vergütungsregelungen gelten ausschließlich für neue Mandate, in denen der unbedingte Auftrag nach dem 1. Juni 2025 erteilt wurde. In mehrstufigen Verfahren (z. B. Berufung oder Revision) wird jede Instanz separat betrachtet. Wurde in einer neuen Instanz der Auftrag nach dem Stichtag erteilt, gelten dort die neuen Gebühren – auch wenn das Ausgangsverfahren noch nach altem Recht abgerechnet wurde.

 

Literatur zum KostBRÄG 2025: 

 

 Gerold/Schmidt
RVG · Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
27. Auflage. 2025. Rund 2500 Seiten.
In Leinen ca. € 179,–
ISBN 978-3-406-82669-6
Neu im September 2025

 

 

Der »Gerold/Schmidt« beantwortet alle Rechtsfragen zum anwaltlichen Vergütungsrecht zuverlässig und praxisnah. Die Neuauflage berücksichtigt dabei neben der aktuellen Rechtsprechung zum RVG insbesondere:

  • KostBRÄG 2025 mit allgemeiner Gebührenanhebung für die Anwaltschaft
  • G zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim BGH
  • Zweites Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-MusterverfahrensG
  • PostrechtsmodernisierungsG
  • G zur weiteren Digitalisierung der Justiz
  • G zur Umsetzung des Vertrages vom 5. April 2022 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die grenzüberschreitende polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit
  • VerbandsklagenrichtlinienumsetzungsG (VRUG)

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Toussaint
Kostenrecht
55. Auflage. 2025. XXIX, 3136 Seiten.
In Leinen € 179,–
ISBN 978-3-406-82689-4

 

 

Im »Toussaint« sind alle relevanten Kosten- und Vergütungsbestimmungen zusammengefasst und auf neuestem Rechtsstand für die Praxis kommentiert: GKG, RVG, FamGKG, GNotKG, GvKostG, JVEG, VBVG sowie Kostenvorschriften für weitere Verfahrensarten und sonstige kostenrechtliche Vorschriften wie JVKostG, JBeitrG u.v.m. Die Neuauflage berücksichtigt jetzt:

  • Kosten- und BetreuervergütungsrechtsänderungsG 2025 (KostBRÄG 2025)
  • Justizstandort-StärkungsG
  • Zweites G zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrens
  • G zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit
  • PostrechtsmodernisierungsG
  • G über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag u.v.m

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 Enders
RVG für Anfänger
22. Auflage. 2025. Rund 800 Seiten.
Kartoniert € 57,–
ISBN 978-3-406-82722-8
Neu im August 2025

 

 

Der »Enders« hilft Auszubildenden, Anfängerinnen und Anfängern, aber auch Fortgeschrittenen, sich im komplexen Anwaltsgebührenrecht schnell zurechtzufinden. Einfach, übersichtlich und anschaulich geschrieben von einem erfahrenen Praktiker, bringt das Werk alle wichtigen Fragen auf den Punkt. Zahlreiche Beispiele mit Musterlösungen ermöglichen eine effektive Selbstkontrolle und sichern damit eine schnelle und korrekte Gebührenabrechnung. Aktuell berücksichtigt sind alle wichtigen Novellen, darunter das KostBRÄG 2025 mit allgemeiner Gebührenerhöhung für die Anwaltschaft, das Gesetz zur Einführung eines Leitentscheidungsverfahrens beim BGH, das Zweite Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes, das Postrechtsmodernisierungsgesetz und das Gesetz zur weiteren Digitalisierung der Justiz.

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 Dörndorfer/Schmidt/Zimmermann
GKG/FamGKG/JVEG
6. Auflage. 2025. XVIII, 1080 Seiten.
In Leinen € 129,–
ISBN 978-3-406-82496-8

 

 

Der »Dörndorfer/Schmidt/Zimmermann« bietet in der Reihe der Gelben Kommentare eine aktuelle Erläuterung der wichtigsten kostenrechtlichen Vorschriften in einem Band: GKG mit Kostenverzeichnis, FamGKG mit Kostenverzeichnis, JVEG. Die 6. Auflage berücksichtigt aktuell:

  • Kosten- und BetreuervergütungsrechtsänderungsG 2025 (KostBRÄG)
  • Justizstandort-StärkungsG
  • Zweites G zur Reform des Kapitalanleger- Musterverfahrensgesetzes
  • VerbandsklagenrichtlinienumsetzungsG
  • PostrechtsmodernisierungsG
  • G zum Schutz von Kindern mit Varianten der Geschlechtsentwicklung
  • G über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag
  • G zur Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

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