Don KI-jote – zwischen Prompts und Paragraphen

12.03.2026

Neues Buch bei C.H.BECK: Was bleibt vom anwaltlichen Berufsbild, wenn KI beginnt, die juristische Subsumtion selbst zu beherrschen? Prof. Dr. Volker Römermann und Götz Kümmerle analysieren, wie agentische KI-Systeme den Kern rechtlicher Expertise herausfordern – und warum die Rechtsberufe vor einer ihrer tiefgreifendsten Transformationen stehen.

 

Ein Beitrag von Volker Römermann und Götz Kümmerle zu ihrem Buch "Don KI-jote – zwischen Prompts und Paragraphen"

Zu den meist zitierten und oft falsch verstandenen Sätzen Montesquieus zählt die Formel, der Richter sei nur „der Mund, der die Worte des Gesetzes spricht“. Sie verspricht eine Mechanik: Tatbestand hinein, Rechtsfolge heraus. Subsumtion als Uhrwerk – und damit als Kernkompetenz, die man erlernt, beherrscht, verteidigt. Doch wie jede tröstliche Verkürzung wird sie erst in Zeiten des Umbruchs gefährlich. Denn ausgerechnet jetzt kehrt die Sehnsucht nach dem Uhrwerk zurück: Überlastete Gerichte, knappe Ressourcen, Beschleunigungsdruck, ein wachsender Dokumentenberg, neue Regulierungswellen von Datenschutz bis KI-Aufsicht – und dazu eine Technologie, die juristische Argumentation in der äußeren Form nicht nur nachahmt, sondern vervielfacht.  

Das viel diskutierte erfolgreiche Experiment eines Aachener KI-TaxTech-Unternehmens ist dafür ein Lehrstück: Die Aachener haben mit ihrer hauseigenen KI und einer speziellen Architektur unter klausurnahen Bedingungen den schriftlichen Teil des Steuerberaterexamens bewältigt. Das ist nicht bloß ein PR-Stunt.

Es ist der Nachweis, dass Subsumtion – jedenfalls in ihrer strukturierten Gestalt – technisch abbildbar geworden ist: Quellenzugriff, Planung von Prüfungsschritten, Rückversicherung gegen Begründungslücken, Ausformulierung im Gutachtenstil. Bemerkenswert ist zudem, dass es sich nicht um ein Laborstück handelt, sondern um ein Werkzeug, das in der steuerrechtlichen Facharbeit bereits ankommt: Kanzleien nutzen solche Systeme, um Standardfälle vorzustrukturieren, Recherche und Textentwürfe zu beschleunigen und Zeit für das zu gewinnen, was Mandanten tatsächlich erwarten – Orientierung. Man kann dies als Domänenphänomen abtun. Man kann auch, ehrlicher, darin eine Blaupause erkennen.  

Denn die innere Logik ist übertragbar: Wenn ein multiagentisches RAG-System steuerrechtliche Standardsachverhalte verlässlich durcharbeitet, dann ist die Frage nicht mehr, ob KI „auch Jura kann“, sondern welche Teile der Rechtsanwendung wir bisher aus Gewohnheit mit Menschlichkeit verwechselt haben.  

Die Versuchung ist groß, die Leistung der Maschine mit Legitimation zu verwechseln: Weil der Text aussieht wie ein Gutachten, soll er auch den Rang eines Gutachtens haben. Doch Autorität im Recht entsteht nicht aus Stil, sondern aus Zuständigkeit, Verfahren und Verantwortung. Gerade hier liegt die Pointe: Subsumtion war nie nur Logik. Sie beginnt beim Zuschnitt des Sachverhalts, bei der Entscheidung, was überhaupt „relevant“ ist – und was weggelassen werden darf, ohne das Ergebnis zu verfälschen. Sie lebt von Auslegung, von unbestimmten Rechtsbegriffen, von konkurrierenden Wertungen und von der Erfahrung, dass Recht nicht im Vakuum wirkt. Rechtsprechung ist nicht bloß formale Unterordnung, sondern ein iterativer Prozess, der Gründe gewichtet und Verantwortung trägt: für Folgen, für Betroffene, für die Akzeptanz des Ergebnisses.  

KI kann die rationale Baseline liefern: Konsistenz, Vergleich, Vollständigkeit, vielleicht sogar eine neue Transparenz der Zwischenschritte. Sie kann, wenn man sie klug einbettet, dabei helfen, blinde Flecken zu reduzieren. KI kann ein Spiegel sein, der Juristen hilft, besser zu werden: auch und gerade in dem von Ihnen reklamierten Kernbereich der Rechtsfindung. 

Wenn Subsumtion als Technik günstiger, schneller und breiter verfügbar wird, dann verschiebt sich der professionelle Mehrwert: von der reinen Anwendung zum Setzen der richtigen Frage, zum kontrollierten Umgang mit Quellen, zur haftungsfesten Prüfung, zur verständlichen Übersetzung und zur Entscheidung unter Unsicherheit. Die juristische Arbeit hält sich dann nicht mehr mit komplexen kognitiv-sprachlichen Figuren auf, die zum Selbstzweck wurden, weil Juristen ihren Wert daran zu messen begannen. Die juristische Arbeit stellt sich dann dem eigentlichen Kern ihres Zwecks: dem Dienst am Mandanten. 

Wer KI bekämpft, verteidigt daher oft nicht den Kern, sondern seinen Nimbus. Unsere Aufgabe ist es, den Windmühlenkampf zu beenden und den Windmühlenpark so zu bauen, dass er dem Rechtsstaat dient: mit klaren Qualitätsregeln, mit Ausbildung, die Urteilskraft statt bloßer Reproduktion trainiert, und mit einer Profession, die sich nicht über Exklusivität, sondern über Verantwortung definiert – auch dann, wenn der erste Entwurf längst von der Maschine kommt. 

Handbuch

Buch. Softcover

2026

Rund 200 S.

C.H.BECK. ISBN: 978-3-406-84811-7

Format (B x L): 14,1 x 22,4 cm

 

 

Pressekontakt

Uta Kiechle

Tel:+49 89 381 89 386

Uta.Kiechle@beck.de

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